FAQs für Studierende (wird laufend aktualisiert)
Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie gibt es zur Zeit im Tätigkeitsbereich des Studentenwerkes eine Vielzahl von Veränderungen und Einschränkungen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, wie sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen können. Bitte beachten Sie dabei, dass es jederzeit auch kurzfristig zu Änderungen kommen kann.
Die Servicepoints in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) und Cottbus sind für den Publikumsverkehr gesperrt. Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich per Telefon bzw. per E-Mail.
Servicepoint Frankfurt (Oder)
0335 56509-90 | service@swffo.de
Servicepoint Cottbus
0355 7821-588 | service-cb@swffo.de
Der Einzug in unsere preisgünstigen und voll ausgestatteten Wohnanlagen in Eberswalde, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Senftenberg ist uneingeschränkt möglich. Informationen dazu erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail in unserer Wohnheimverwaltung. Zum Antrag geht es hier. Bitte beachten sie die Hygiene-Regeln.
Gegenwärtig haben wir in folgenden Mensen ein To-Go-Angebot:
Cottbus (Zentralcampus): Montag - Freitag 12:30-14:30 Uhr / Dienstag - Donnerstag 17-19 Uhr
Frankfurt (Europaplatz): Montag - Freitag 12-14:00 Uhr / Dienstag - Donnerstag 17-19 Uhr
Eberswalde (Waldcampus): Montag - Freitag 12-14 Uhr
Alle anderen gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerkes sind geschlossen.
BAföG kann wie gewohnt beantragt werden. Unsere BAföG-Ämter in Frankfurt (Oder) und Cottbus können derzeit nicht besucht werden. Sie erreichen unsere Sachbearbeiter*innen per Telefon oder E-Mail. Anträge können Sie online stellen bzw. auch downloaden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an unsere Servicepoints in Frankfurt (Oder) bzw. Cottbus (siehe oben).
Die Kita "Anne Frank" hat von Montag bis Freitagvon 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Laut Richtlinie des MBFS ist vorgesehen, dass bei freiwilliger Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Betreuungsleistung auf die Erhebung der Elternbeiträge - rückwirkend ab 01.01.2021 - vollständig oder hälftig verzichtet wird.
Downloads:
- Elterninfo der Kita "Anne Frank"
- FAQs zur Richtlinie des MBJS
- Erklärung der Eltern zum Betreuungsumfang
Die Ausbreitung des Coronavirus lässt sich nur mit solidarischen und entschiedenen Maßnahmen verlangsamen. Meiden Sie daher unmittelbare soziale Kontakte und beachten Sie die allgemeinen Hygienetipps.
Weitergehende Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter anderen auch bei:
- der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- dem Robert-Koch-Institut.