Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel für Corona-bedingt in Not geratene Studierende sind den Bundesmitteln der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen nachgelagert und werden vom Studentenwerk Frankfurt (Oder) dafür verwendet, Studierende in Notsituationen, die durch oder während der Corona-Pandemie entstanden sind und nicht über die vorgenannten Bundesmittel gedeckt werden, zu helfen und somit einen erfolgreichen Studienverlauf zu ermöglichen und einen möglichen Studienabbruch zu verhindern.
Die Unterstützung wird im Rahmen der durch das Land Brandenburg zur Verfügung gestellten Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Mittelvergabe wird in Form einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Corona-Soforthilfe zum Lebensunterhalt bis zum 31.12.2020 gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 300 Euro.
Der Antrag auf eine Corona-Soforthilfe erfolgt grundsätzlich über das → Antragsformular auf einen Zuschuss aus Landesmitteln zur Minderung einer corona-bedingten finanziellen Notlage.
Antragsberechtigt sind Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Frankfurt (Oder):
(a) Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
(b) Brandenburgisch Technische Universität Cottbus-Senftenberg
(c) Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde,
Gasthörer bzw. Zweithörer sowie beurlaubte Studierende sind nicht anspruchsberechtigt.
Die Mittelvergabe kann nur für antragsberechtigte Studierende in einer, durch oder während der Corona-Pandemie entstandenen Notsituation besonderer Härte gewährt werden, deren Gesamteinkommen unter dem Bedarf nach § 6 dieser Richtlinien liegt und die aus technischen Gründen keinen Antrag beim Studentenwerk auf Zahlung aus dem BMBF-Programm stellen konnten oder nicht für alle Monate eine Bewilligung erhielten.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:
(a) Immatrikulationsbescheinigung
(b) Kopie des gültigen Personalausweises / Pass (Vorder- und Rückseite)
(c) BAföG-Bescheid
(d) Stipendiumsbescheid
(e) Nachweis über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
(f) Mutterschaftsgeldbescheid
(g) Elterngeldbescheid
(h) Halbwaisenrentenbescheid
(i) Wohngeldbescheid
(j) Unterhaltsnachweise
(k) Gehaltsbelege
(l) Kontoauszüge aller Konten der letzten zwei Monate
Studierende die bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen beim BMBF gestellt haben, können durch schriftliches Einverständnis die Übernahme ihrer Daten und Dokumente aus diesem Antrag freigeben und ihrem Antrag auf Corona-Soforthilfe nur noch die fehlenden Unterlagen beifügen.
Förderrichtlinie: → Download
Hotline: 0335 56509-90 | → E-Mail