Für den an das Studentenwerk in jedem Semester zu zahlenden Beitrag, gilt das Solidarprinzip. Der Beitrag ist zu leisten – unabhängig davon, ob der/die Studierende das komplette Semester (Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeit) vor Ort ist oder nicht. Der Beitrag ist deswegen vergleichsweise gering, da die Solidargemeinschaft aller Studierenden die Bereitstellung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Leistungen solidarisch finanziert – unabhängig davon ob und in welchem Umfang der einzelne Studierende sie auch tatsächlich nutzt.
Eine teilweise monatliche Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht. Beitragsbefreiungen werden in diesem Solidarmodell sehr restriktiv gehandhabt, damit sie nicht zu einer Reduktion der Solidargemeinschaft führen und die Höhe des Studierendenbeitrages stabil gehalten werden kann. Diesbezügliche Regelungen sind in der Beitragsordnung des Studentenwerkes Frankfurt (Oder) enthalten, welche ihre Zustimmung im Verwaltungsrat, dem mehrere Studierende verschiedener Hochschulen angehören, gefunden haben.
Der soziale Gedanke und die Solidarität mit sozial unterstützungsbedürftigen Mitgliedern der Solidargemeinschaft stehen im Vordergrund, nicht die Leistungsgerechtigkeit im Einzelfall!