Achten Sie darauf, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen!
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats. Bitte füllen Sie die Antragsformulare sorgfältig und gut lesbar aus. Jede Frage muss eindeutig beantwortet werden. Beachten Sie dabei die Erläuterungen und Hinweisblätter zum Ausfüllen der jeweiligen Formblätter. Können Angaben bei Antragstellung noch nicht gemacht werden (z.B. zur Unterkunft), so ist an der entsprechenden Stelle "wird nachgereicht" einzutragen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter. Nutzen Sie, wenn möglich, das persönliche Gespräch mit unseren Sachbearbeitern.
Anträge erhalten Sie in der Abteilung Ausbildungsförderung im Studentenhaus
oder online.