In der Regel werden BAföG-Bescheide für 12 Monate erteilt. Für den nahtlosen Übergang der Förderung müssen Wiederholungsanträge spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig in unserer Abteilung vorliegen! Achten Sie also auf den in Ihrem Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraum !
Wiederholungsanträge können Sie online stellen, im Internet downloaden oder in den Studentenhäusern in Frankfurt (Oder) bzw. Cottbus in Empfang nehmen.
Achtung!
Studierende benötigen für den Wiederholungsantrag zum 5. Fachsemester eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5 oder Nachweis der ECTS-Punkte).