Studierende können 450 Euro brutto monatlich hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen auf das BAföG angerechnet wird.
Der Vermögensfreibetrag liegt bei 7.500 Euro. Neben Spar- und Anlagevermögen sind auch Kraftfahrzeuge in Höhe des Händlereinkaufspreises dem Vermögen hinzuzurechnen.