Für Anträge ab dem 5. Fachsemester wird einmalig eine Leistungsnachweis benötigt. Dies kann sein:
Verantwortlich für das rechtzeitige Einreichen ist einzig und allein der Antragsteller. Das Formblatt 5 (§ 48 Abs. 1 Nr. 2) erhalten Sie in der Abteilung Ausbildungsförderung in den Studentenhäusern oder online.