In der Regel werden BAföG-Bescheide für 12 Monate erteilt. Für den nahtlosen Übergang der Förderung müssen Wiederholungsanträge spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig in unserer Abteilung vorliegen! Achten Sie also auf den in Ihrem Bescheid angegebenen Bewilligungszeitraum !
Wiederholungsanträge erhalten Sie in der Abteilung Ausbildungsförderung im Studentenhaus oder online.
Achtung!
Studierende des 4. Fachsemesters benötigen zum Wiederholungsantrag eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5).