Auf Antrag hat jeder Studierende im Verantwortungsbereich des Studentenwerkes Frankfurt (Oder), der sich in einer finanziellen Notsituation befindet, die Möglichkeit, vom Studentenwerk ein Härtefalldarlehen in Anspruch zu nehmen. Als Grundlage der Entscheidungsfindung dient die durch den Verwaltungsrat beschlossene Richtlinie zur Gewährung von Härtefalldarlehen.
Bei Bedarf erhalten Sie die Anträge auf Gewährung von Härtefalldarlehen in der Servicestelle im Studentenhaus Frankfurt (Oder). Hier geben wir Ihnen Auskunft über die konkrete Verfahrensweise der Antragstellung sowie über die notwendigen Voraussetzungen zur Bewilligung dieses Darlehens.
Das Darlehen ist zinslos. Die Maximalhöhe des Darlehens beträgt 500,00 €. Über die Gewährung des Darlehens entscheidet nach Zustimmung der Studentenvertretung der Geschäftsführer des Studentenwerkes. Die Rückzahlungsmodalitäten werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Vergabe von Härtefalldarlehen individuell vereinbart und betragen mindestens 50 € monatlich.
Richtlinie zur Gewährung von Härtefalldarlehen
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