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Highschool - Besuch

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Teil der Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann. Dies gilt für den gleichwertigen Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte ab Klasse 11 eines inländischen Gymnasiums, falls die Hochschulzugangsberechtigung nach 13 Jahren erworben werden kann, oder ab Klasse 10 beim Erwerb nach 12 Jahren.

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